Ene gute Frage - als 2.Klasse-Fahrer kenne ich dieses Angebot seit mehr als 10 Jahren nicht mehr. Aber richtig, in der ersten Klasse ist dies in der eingeblendeten Zugformation nicht auf den ersten Blick ersichtlich… die BZ - Businesszone kann man einschliessen und der Wagen mit Kinderwagenplatz müsste man dann ausschliessen (ein schreiendes Baby lässt sich nun mal nicht verhindern - oder müssten die dann in die 2. Klasse gehen?).
Jedenfalls sind die Wagen markiert - wenn ich diesen Link sehe https://www.bazonline.ch/zugfahrt-des-grauens-160198541059
Interessant ist auch der Begriff “Ruhe”, der natürlich individuell interpretiert werden kann…. bei mir ist z.B. ein schreiendes Baby “Musik in den Ohren” - “Dauerplapperi” ein Ärgernis. Andere Personen beurteilen dies genau gegenteilig: Personen ohne Kinderbezug (NUR meine Wahrnehmung!) haben damit Mühe und “Dauerplapperi” sind für viele Personen für die Befriedigung ihrer Neugierde hochinteressant…. besonders wenn man dies noch mit dem Gegenüber kommentieren kann… 😀
Ach ja, hier noch die offizielle Interpretation der SBB:
In der Ruhezone in der 1. Klasse können Sie ungestört lesen und arbeiten. Oder einfach nach Herzenslust die Fahrt geniessen und entspannt die Landschaft vorbeiziehen lassen. InterCity-Züge mit Ruhezonen sind im Online-Fahrplan und in der App SBB Mobile mit «RZ» gekennzeichnet
In den Ruhezonen nicht gestattet sind:
- Gespräche und Diskussionen (auch dann nicht, wenn sie leise geführt werden).
- Musik, Hörbücher, Podcasts oder Radio hören (auch nicht mit Kopfhörer).
- Abspielen von Audio- und Videoprogrammen.
- Telefongespräche.