RolandP Hallo Mackan Du hast allenfalls Anrecht auf eine Entschädigung wegen zu später Ankunft gemäss Fahrgastrechte. Die SBB kann im Gegenzug nicht haftbar gemacht werden für verpasste Flüge und deren Neubuchung. Dies wäre ein Fall für deine Reisekostenversicherung. Du findest oben gegebene Informationen hier: https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/erstattung-entschaedigung/rueckerstattung/entschaedigung-bei-verspaetung.html#anchor1 Viele Grüsse Roland