Lantzman
Hallo wenn jemand ein Basis GA hat z.B. GA Erwachsene und die beiden anderen Kinder ein GA Familia Kind oder GA Familia Jugend, zählt hierbei bei den Familia Generalabos nicht die Mindestvertragsdauer. Nur das Basis GA muss mindestens 6 Monate gültig sein.
Damit ist gemeint: Wenn das Basis GA gekündigt wird, wird auch das GA Familia (Kind oder Jugend nach 1 bis spätestens 2 Monate nach der Kündigung des Basis GA gekündigt. Hierbei spielt es keine Rolle ob die Familia Generalbos nur 4 Monate z.B. gültig waren statt mindestens 6 Monate.
Anders erklärt: Sobald die Bedingungen für eine Verknüpfung nicht mehr erfüllt sind, z.B. Kündigung Basis-GA oder Wegfall eines für die Verknüpfung notwendigen GA, werden die verknüpften GA von der SBB auf das Ende des nächsten Abomonats unter Einhaltung der Kündigungsfrist ebenfalls gekündigt, unabhängig der Mindestvertragszeit von 6 Monate!
Lg Alban