Hallo Mauntalla19
Es nicht so, dass die GA-Kunden Anrecht auf die Mitfahrtageskarte haben; deren Zusendung ist eine Wertschätzung und keine Verpflichtung. Sie gilt daher als Marketingaktion.
Das Datenschutzgesetz, und per 1.1.2025 auch das Personenbeförderungsgesetz, verbieten, ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden, die Zusendung von Werbematerial und Informationen, die nicht unmittelbar der Geschäftsbeziehung (z. Bsp. Rechnung) dienen. Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sind aus meiner Sicht nicht dreist in ihrem Vorgehen, sie respektieren einfach die geltenden Gesetze.
Daher müssen die Kunden der Zusendung weiterer Informationen zustimmen, ehe sie vom Treuegeschenk profitieren können.
Viele Grüsse
Roland