Das Halbtax-Abo ist, wie der Name schon sagt, ein Abo und diese haben die Eigenschaft, wiederkehrend zu sein. So wie auch das Mobiltelefon-Abo, das TV-Abo oder das Zeitungs-Abo.
Ob eine fixe Vertragslaufzeit von einem Jahr kundenfreundlich ist, kann man aber diskutieren. Früher war das überall üblich, heute sind Swisscom & Co. flexibler. Da das Halbtax digital auf dem SwissPass hinterlegt ist, könnte man es gut unterjährig deaktivieren, ohne ein physisches Dokument am Schalter zurückfordern zu müssen.
Mit “Betrug” oder “unfair” hat das aber nichts zu tun, denn die Bedingungen sind in den AGB klar definiert.