Hallo abarx
Wer in den Zug einsteigt, muss über ein gültiges Billett verfügen, dies gilt auch für GA-Besitzer:innen.
Natürlich, der Kundenbegleiter kann, sofern er Zeit hat, für dich in Brig anrufen und die GA Hinterlegung aufheben, es ist aber nicht seine Aufgabe, dessen ist, die Sicherheit am und im Zug sicherzustellen. Entsprechend kannst du auch keine Ansprüche stellen oder den Kundenbegleiter gar als kundenunfreundlich betiteln. Im Zug konzentrieren sich Kundenbegleiter auf Kurzberatungen und Fahrplanauskünfte.
Für Themen rund um Angebote & Fahrausweise ist grundsätzlich das Schalterperson oder das SBB Contact Center gerne für dich da: 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min).
Viele Grüsse
Roland