Letzthin hörte ich folgendes Problem zwischen Kunde und Kontrolleur:
Eine Person zeigte im IC 5 von Zürich Richtung St. Gallen ein Billett nach Gossau SG mit einem hinterlegten Ostwind-Abo St. Gallen- Bischofszell. Bekanntlich hält der IC 5 nicht in Gossau SG, aber sie hatte ein ein hinterlegtes weiterführende Ostwind Abo bis nach St. Gallen. Bei der Hinfahrt mit dem IC 1 soll es trotz Kontrolle keine Probleme gegeben haben, nur der IC 1 hält halt in Gossau SG.
Dann die Diskussion um Begrifflichkeiten :
– Wie kann es sein, dass es bei der höherrangigen Nummer 1 der Schweiz gehen sollte - aber bei nur der Nummer 5 nicht… beides sind ja IC’s
– Wenn ich im Flughafen spontan einsteige, schaue ich auf die Richtung und da steht St. Gallen drauf- wie soll man als Laie wissen, dass die Nummer 1 der Schweiz (wortwörtlich) in Gossau SG hält - die Nummer 5 jedoch nicht (und gar noch, wenn Rorschach drauf steht…)
Die Antwort des Kontrolleurs war kompetent und höflich, aber für einen vom Ferienflug ermüdeten und vermutlich auch Gelegenheits- ÖV-Nutzer nicht verarbeitbar.
Trotzdem machte ich mir Gedanken über die Begrifflichkeiten und fragte spaßeshalber im Bekanntenkreis zum Thema IC
– IC 1 oder IC 5 … Welcher hält wo ? Gossau SG, Flawil, Uzwil, Wil SG (= nur IC 1)… Aarau, Olten (= nur IC 5)
Resultat : Keiner wusste es - im Gegenteil, die meisten meinten, der IC 1 halte an weniger Orten…
Sollte der Begriff IC nicht nur für Orte angewendet werden, wo WIRKLICH JEDER ZUG HÄLT ? Dies wären in der Regel grössere Städte - bei Start- und Zielort stellt sich die Frage nicht.