Wenn ich den Tarif richtig verstehe, gilt die Gebühr von CHF 5 noch immer.
Tarif 600, Ziffer 13.7.6.1:
Die Bearbeitungsgebühr für vergessene, persönliche Abonnemente oder Ermässigungs-
karten resp. SwissPass für die Erledigung vor Abfahrt sowie für das nachträgliche Vor-
weisen innerhalb von 10 Tagen beträgt CHF 5.-.
CHF 30 kostet es erst, wenn man sich nicht innerhalb von 10 Tagen am Schalter meldet und das Inkassocenter selbst Abklärungen machen muss.
Ziffer 13.7.6.2:
Wird das Abonnement oder die Ermässigungskarte resp. SwissPass nicht innerhalb von
10 Tagen mit dem entsprechenden Formular «Reise ohne gültigen Fahrausweis» (z.B.
Form. 7000) an einer Verkaufsstelle vorgewiesen, beträgt die Gebühr für nachträgliche
Abklärungen im Inkassocenter CHF 30.-.
Ich sehe es nicht so streng wie @Ex-Bähnler, dass der Kunde jede Gebühr akzeptieren muss, weil er selbst schuld ist. Die ÖV-Branche macht den Erwerb von Papierbilletten immer schwieriger und spart Geld, indem sie die Kunden quasi ihre eigenen Billettautomaten betreiben lässt. Deshalb sollte das “Betriebsrisiko” eines (temporär) nicht funktionsfähigen Smartphones nicht allein vom Kunden getragen werden müssen.
Ohne Gebühr geht es aber sicher nicht, sonst wird zu oft ohne SwissPass / Smartphone gereist.
Hattest Du keinen Ausweis dabei? Ich bin davon ausgegangen, dass man dem Zugbegleiter die CHF 5 bezahlen kann und er prüft das Abo online. Das geht aber nicht ohne Ausweis.