Am 03.10.24 ist die Zugsverbindung Thun - Genf ausgefallen, weshalb wir unseren Anschlusszug nach Paris Gare de Lyon nicht erreichten. Am Schalter in Thun wurde uns eine spätere Verbindung gebucht und mitgeteil, dass wir Anspruch auf 50 % Rückerstattung hätten, da wir mit ca. 3 h verspätung in Paris ankommen würden. Für die Strecke Thun - Genf konnte ich für alle 3 Beteiligten die Rückerstattung beantragen. Bei der Strecke Genf - Paris komme ich nicht weiter.