Hallo Grojammiock16
Ein doppelt gekauftes Billett heisst nicht unbedingt, dass es auch tatsächlich ein Doppelkauf ist, vor allem wenn es kontrolliert wurde. Und zwar aus folgenden Gründen:
- Kauf als Velobillett oder Hundebillett (wird auch auf den Namen der begleitenden Person ausgestellt).
- Kauf auf den falschen Namen > bei der Kontrolle wird kulanterweise ein Auge zugedrückt und nicht darauf bestanden, nochmals ein Billett auf den korrekten Namen zu kaufen.
Wenn durch das Zugpersonal ein Billett irrtümlich kontrolliert wurde, müsste eine Bestätigung für die Nichtbenützung ausgestellt werden. Nur mit dieser ist eindeutig nachgewiesen, dass das Billett für die Erstattung zugelassen ist. Dies bedingt natürlich, dass das Zugpersonal sich strikt an diese Regelung hält… teilweise ist ihnen nicht bewusst, dass eine fehlende Bestätigung bei der Erstattung zu Problemen führen kann. Am besten verlangst du selbst aktiv eine…
Lieben Gruss
Christian