Hallo Eillo
Ja, es ist erlaubt. Man darf eine Mehrfahrtenkarte zum ermässigten Preis zwei mal abstempeln, wenn man kein Halbtax hat. Bei Mehrfahrtenkarten von Tarifverbunden kann dies jedoch finanziell nachteilig sein, da dort der Halbtax-Rabatt oft nicht 50% ist.
Gruss, Reto