Hallo Taynara00
Grundsätzlich ja, denn es handelt sich um eine Erschleichung einer Dienstleistung und dies egal, durch eine erwachsene oder minderjährige Person. Das Personenbeförderungsgesetz besagt dazu in Artikel 20 Absatz 7: Die strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.
In der Praxis stellt das Unternehmen für das Schwarzfahren üblicherweise eine Rechnung (Fahrausweis + Zuschlag). Der Zuschlag erhöht sich beim 2. und 3. Fall Schwarzfahren innerhalb von 2 Jahren. Du findest weitere Informationen zum Thema Schwarzfahren hier: Hilfe zu Reise ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis | SBB Hilfe & Kontakt → Kapitel Erläuterungen.
Ob und wann es zu einer Anzeige kommt, entscheidet das geschädigte Unternehmen.
→ Gerade für Kinder und Jugendliche bietet der öffentliche Verkehr unzählige preiswerte Angebote, weit mehr, als für alle anderen Alterskategorien.
Grüsse
Roland