Hallo Miochuri58
Du hast bereits Kulanz auf dem Zug erhalten.
Im Tarif T600 zu den Fahrausweisen steht, wer mit dem Billett ausgestellt auf den Namen einer anderen Person reist,
- zahlt ein neues Billett, plus
- einen Zuschlag von mindestens CHF 90, plus
- einen Missbrauchszuschlag von 100 CHF.
Zusätzlich werden die Personalien registriert, eine strafrechtliche Verfolgung ist immer möglich.
Der Kundenbegleiter erhob lediglich den Fahrpreis und ersparte euch die CHF 190 plus den ganzen administrativen Aufwand. Wie würdest du diese Geste nennen, wenn nicht Kulanz?
Der Kundenbegleiter ist angehalten, alle Reisenden in der selben Situation gleich zu behandeln, was er in deinem Fall, zu deinen Gunsten, nicht tat. Ob die SBB nun zusätzlich noch das Geld rückerstattet, liegt in der Entscheidung der SBB.
Viele Grüsse
Roland