Hallo tk_17
Das Zahlungsinterval des Basis-GA hat keinen Einfluss auf das GA-Duo. Es kann problemlos zu einem Basis-GA mit monatlicher Zahlung ein GA-Duo mit Jahreszahlung gelöst werden. (oder natürlich auch umgekehrt).
Zu beachten gilt nur, dass bei einer allfälligen Kündigung des Basis-GA auch das GA-Duo mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat gekündigt wird.
Liebe Grüsse