Wenn der Busfahrer die Verspätung nicht meldet, kann die SBB nichts dafür. Und auch wenn er sie gemeldet hätte, hätte es vielleicht nicht gereicht. Laut Auskunft eines Postauto-Chauffeurs kann er durch Anruf in der Zentrale einen Zug (IR) maximal eine Minute aufhalten.
Die SBB garantiert nicht für die im Fahrplan angegebenen Verbindungen. Das wäre gar nicht möglich, denn wenn man einen Anschluss abwartet, funktionieren vielleicht drei weitere nicht mehr. Als Kunde hat man aber gewisse Rechte, wie den Abbruch der Reise und Rückerstattung des Billetts bei einem Anschlussbruch.
Wenn man unbedingt zu einer gewissen Zeit am Ziel sein muss, sei es für ein Bewerbungsgespräch oder zum Flughafen, muss man selbst eine Sicherheitsmarge einrechnen. Im Zweifelsfall also eine Stunde früher gehen und am Ziel dann noch einen Kaffee trinken.