RolandP Deine letzte Aussage als erfahrender Zugbegleiter sagt wir, dass die Rechtslage nicht ganz eindeutig ist und die Kundin besser eine ausgedruckte Fahrplanverbindung mitnimmt, wo der Umsteigebahnhof Winterthur ersichtlich ist und dies bei einer Hinterfragung vorweisen könnte.
Ich verstehe sehr wohl, dass für einen Zugbegleiter in einem solchen Falle “Ostschweiz - Mittelland oder umgekehrt = Umstieg Zürich HB” ist und nicht Flughafen (oder Winterthur) denn sonst wäre das 2019 öffentliche Papier umgesetzt worden. Heute ist es für die Öffentlichkeit nicht mehr einsehbar:
https://news.sbb.ch/artikel/93551/gleis-und-verspaetungsinformationen-direkt-aufs-smartphone?fbclid=IwAR1yBjrXK7qVZLh3QdIfBrPNZnRT4_dEFCYiNTPoLViWUHZ-o7dv0BAMwTU
Paul-ZH : Nein, ich will doch niemandem Böswilligkeit unterschieben- war Spass, aber du musst verstehen: Für viele gerade ältere Leute ist der HB mit seinen Tiefbahnhöfen kompliziert… die Bahnhöfe der Pionierzeit waren einfacher strukturiert, wenn man die Keilbahnhöfe mal ausnimmt.
P.S. Für jene Interessierten, welche dies nachvollziehen möchten:
– Der Umstieg in Winterthur kann beim Sparbillett zum gleichen Preis erreicht werden im Falle St. Margrethen SG (IR13) - Berner Oberland/Wallis (IC8, IC81), wenn man bei der erweiterten Suche, Umsteigezeit, Schieber ganz nach links(doppelte Zeit) zieht.
– Dies trifft erst für nach dem Fahrplanwechsel zu, wenn der IR13 im HB wieder in den Kopfbahnhof fährt, d.h. der längere Weg wird berücksichtigt oder die Vorgabezeiten sind im HB nicht starr.