Hallo Zutheungost83
Das kommt darauf an, ob:
Fall 1: du in einen “falschen” Zug gestiegen bist, der an dem Ort an du eigentlich aussteigen wolltest, grundsätzlich nicht hält (dein Fehler) ODER
Fall 2: ob der Lokführer eigentlich an einer Haltestelle, wo er eigentlich hätte halten müssen, irrtümlich durchgefahren ist (SBB Fehler).
Beim Fall 1 musst du die “Irrfahrt” grundsätzlich nicht bezahlen, die Rückfahrt jedoch schon.
Beim Fall 2 trifft dich keine Schuld und du darfst kostenlos zurückfahren.
So steht es theoretisch zumindest im Tarif. Praktisch kann es aber trotzdem passieren, dass bei einer allfälligen Kontrolle sowohl bei Fall 1 wie Fall 2 ein Zuschlag für Fahren ohne gültigen Fahrausweis ausgestellt wird, da du kein gültiges Billett hast. Dann nimm mit der auf dem Beleg aufgeführten Stelle Kontakt auf und schildere den Vorfall.
Lieben Gruss
Christian