Ja, es müsste gehen gemäss Tarif 600.9, Ziffer 1.7.2:
"Beim nachträglichen Kauf eines Halbtax darf maximal 1 Fahrausweis angerechnet wer-
den, es kann der Unterschied zum reduzierten Preis eines Fahrausweises erstattet wer-
den (Ausnahme Fahrausweise der Sparwelt, Ziffer 10), sofern das Abonnement auf den
- Geltungstag des Fahrausweises zurückdatiert wird. Der 1. Geltungstag des Fahraus-
weises darf im Maximum 1 Monat zurückliegen. Es wird kein Selbstbehalt erhoben."