Ich habe über SBB.ch ein Billett von Zürich nach Innsbruck gekauft. Leider musste der Zug nach kurzer Fahrzeit bereits wieder umkehren und wir mussten alle in Zürich wieder aussteigen. Wir kamen schliesslich mit einem anderen Zug mit über 3 Stunden Verspätung in Innsbruck an. Nun wollte ich das Antragsformular für eine Entschädigung ausfüllen. Nach Auswahl des Zuges steht dort folgende Meldung:“Sie haben eine internationale Verbindung ausgewählt. Deshalb haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach nationalem Fahrgastrecht, auch wenn Sie das Billett in der Schweiz gekauft haben. Weiter zum internationalen Fahrgastrecht.” Unter inernationales Fahrgastrecht steht dann aber: “Wenn Sie Ihre internationale Reise in einem einzigen Bezahlvorgang in einem Reisezentrum in der Schweiz, über SBB.ch oder über die SBB Mobile App gekauft hatten, dann haben Sie gemäss untenstehenden Bedingungen Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung für die gesamte Reise.” (Die untenstehenden Bedingungen wären übrigens erfüllt). Bin ich schwer von Begriff oder widerspricht sich das? Ist es wirklich so das ich gar keinen Anspruch auf eine Entschädigung habe?