Hallo mimimimimi
Eine Pro-rata-Erstattung erfolgt ausschliesslich in den folgenden Fällen:
- Todesfall
- ärztlich bestätigte Reiseunfähigkeit
- Kauf eines höherwertigen Abonnements (GA 1. Klasse)
- Anrecht auf ein ermässigtes GA.
Der von dir erwähnte Fall gilt nicht als Pro-Rata Rückerstattung. Daher gelten die Konditionen (Mindestvertragsdauer), welche @uebe erwähnt hat. Die Verlinkung von @Anonymous15 gib dir alle Informationen dazu.
Ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende.
Freundliche Grüsse
NicolasK