Hallo Plutzieflie82
Willkommen in der SBB Community.
Danke, dass du deine Zugerfahrung mit uns teilst.
Wir sind ein Kundensupport-Forum betrieben durch Freiwillige. Wenn du deine Erfahrung mit der SBB teilen willst, müsstest du das mittels des offiziellen Kontaktformulars tun:
https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/kundendienst/kritik-lob/reklamation.html?stepId=2.1
Ist der Zug ausgebucht, darf jede Person nur 1 Sitzplatz belegen. Für jeden weiteren belegten Sitzplatz bezahlt man ein ½ Billett. Es liegt in der Verantwortung der Reisenden, die Fluchtwege und Einstiegstüren nicht mit Gepäck, Velos und Kinderwagen zu versperren. Dies steht im Tarif, der Teil des Transportvertrages ist, den man beim Kauf eines Billetts abschliesst. Ebenso ist dies in der Hausordnung im Zug vermerkt, die auf jeder Plattform angebracht ist.
Das Zugpersonal hat die Aufgabe, dass es entdeckte Verstösse entsprechend angeht.
Gemäss deinem Bild ist die Auslastung des Zuges nicht in dem Ausmass, dass man sich als Reisender nicht auch zwei Plätze belegen dürfte, sofern man den einen freigibt, wenn ihn jemand anderer benötigt.
Es ist aber auch zulässig und erwünscht, dass du die Mitreisenden direkt ansprichst. Dies ist oft der einfachere Weg, als wenn das Zugpersonal zurechtweisen muss.
Die Haftungsfrage können wir hier leider nicht klären. Auch bei einer Auslastung von 100 % verkehren die Züge noch sicher, dafür gibt es klare Vorgaben.
Viele Grüsse
Roland