Ich bin mit meinem GA der “Hauptinhaber” oder das “Oberhaupt” des Familien-GA, welches von meiner Frau und Kindern genutzt wird. Nun brauche ich das GA nicht mehr. Kann mir jemand sagen, ob und wie ich meine Frau zur Familien-GA Hauptinhaberin ernennen kann? 🙂 Merci