RolandP
Hallo Roland
Danke für die Abklärungen! Die rechtliche Grundlage für die Signaltöne ergibt sich offenbar aus Anhang 7 «Technische Spezifikationen Interoperabilität» der EBV, da Ziffer 6 auf die EU-Verordnung Nr. 1300/2024 verweist. Deren Anlage G bestimmt die akustischen Warnsignale.
Bei meiner Fahrt von Langnau nach Bern hat am meisten das Signal beim Schliessen der Türen gestört, weil es unglaublich laut war. Den Normen entnehme ich, dass bei einer «geregelten akustischen Warneinrichtung» ein Schalldruckpegel von 5dB über dem Umgebungsgeräusch genügen würde. Das wäre vermutlich ein nicht sehr lauter Ton und damit könnte man wohl leben. Ich fürchte, dass die BLS jedoch eine «ungeregelte Warneinrichtung» führt und den Schallpegel deshalb fix auf 70dB einstellen muss.
Das Verbesserungspotential könnte dann darin bestehen, dass geregelte akustische Warneinrichtungen eingesetzt werden, wenn irgendwie möglich. Ich hoffe und wünsche, dass die zuständigen Personen den bestehenden Spielraum nutzen, um ein möglichst angenehmes Fahrerlebnis zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Dass die aktuellen akustischen Signale weit über das Ziel hinausschiessen, zeigt auch der Beitrag vom 24.04.2023 im Schweizer Fernsehen. Die sehr lauten Töne werden auch von den sehbehinderten Personen (meist mit besonders gutem Hörvermögen!) nicht geschätzt.
P.S.: Ich war heute zwei Mal mit modernen BLS-Zügen unterwegs (Bern-Langenthal und zurück). Beide Male waren die nervigen Töne ausgeschaltet und es gab nur zwei diskrete Töne beim Schliessen der Türen! Es war so angenehm zu reisen!!!