Laut SBB:
Sie haben einen Entschädigungsanspruch pro Transportvertrag (jede Fahrkarte ist ein Transportvertrag). Sobald Sie mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten den Zielbahnhof auf Ihrer Fahrkarte erreichen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.
Dabei spielt es keine Rolle, welcher Zug und welches Eisenbahntransportunternehmen die Verspätung verursacht hat. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine Fahrkarte für die befahrene Strecke besitzen.
…. Die Fahrkarte kann ich vorweisen! wie bekomme ich mein Geld zurück? es wird gross damit geworben, dass bei Verspätung geld zurück kommt!!!!!