Hallo Buyafre80
Willkommen in der SBB Community.
Du kannst dein GA während der Mindestlaufzeit hinterlegen, nur verkürzt sich die Mindestlaufzeit deswegen nicht. Du kannst das GA erst nach Ablauf der 6 Monate kündigen.
Wenn du das GA weniger als 6 Monate nutzen willst, lohnt sich die GA Monatskarte.
https://www.sbb.ch/de/billette-angebote/abos/ga/ga-monatskarte.html
Viele Grüsse
Roland