Das Halbjahres-GA gibt es ja nicht offiziell, aber man muss das Jahres-GA nur 6 Monate halten, d.h. man kann es nach spätestens 5 Monaten auf Ende des 6. Monats kündigen. Und man kann diese Prozedur beliebig oft wiederholen. Richtig?
Wenn ich also dieses Jahr am 1. Mai ein Senioren-GA der 1. Klasse für Fr. 4′840 kaufe, dann kann ich dieses bis spätestens 30. September auf den 31. Oktober kündigen. Richtig?
Zahlungsmässig sieht das dann wie folgt aus: Ich zahle zuerst Fr. 4′840. Nach Ablauf der 6 Monate berechnen mir die SBB 6 × 9% von Fr. 4′840 plus Fr. 10 Bearbeitungsgebühr, also 6 x Fr. 435.60 = Fr. 2′613.60 + Fr. 10 = Fr. 2′623.60. Ich erhalte folglich Fr. 4′840 - Fr. 2′623.60 = Fr. 2′216.40 zurück bzw. gutgeschrieben. Richtig?