Hallo WallisAde
Willkommen in der SBB Community.
Wir sind ein Kundensupportforum betrieben von Freiwilligen. Als Danke für unsere Gratisarbeit freuen wir uns immer über ein Hallo oder Danke.
Ob ein Zug warten kann und darf, entscheidet weder der Lokführer noch das Zugpersonal. Ist das Signal auf Fahrt und die Abfahrtszeit erreicht, muss der Zug abfahren. In den Schweizerischen Fahrdienstvorschriften steht zum Abfahrtsprozess: “Auf Nachzügler kann nicht gewartet werden.”
Einzig und allein die Betriebsleitzentrale kann das Abwarten von Anschlusszügen anordnen und passiert hunderte Male täglich.
Das eigenhändige Abwarten hätte weitere Zugsverspätungen zur Folge. Dass der Kondukteur dreckig lachte, kann ich kaum glauben; niemand lässt gerne Kunden stehen.
Bitte wende dich mit einem freundlichen Schreiben an die SBB.
https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/kundendienst/kritik-lob/reklamation.html?stepId=2.1
Nur der Kundendienst kann die Situation beurteilen und über Vergütungen entscheiden. Taxikosten werden nur in begründeten Fällen vergütet. Weitere Infos findest du hier:
https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/erstattung-entschaedigung/rueckerstattung/entschaedigung-bei-verspaetung.html#anchor1
Für eine nächste Reise ist es empfehlenswert, das Zugpersonal frühzeitig zu informieren, sollte sich ein Anschlussbruch abzeichnen, der die Heimkehr mit dem ÖV aufgrund fehlender Verbindungen verunmöglicht. Ab abends 19:45 Uhr hat das Zugpersonal die Möglichkeit, Anschlüsse vorzumelden.
Viele Grüsse
Roland