Eschinca
Der Tarif 600 ist nicht eindeutig.
Unter Punkt 7.3 als gewöhnliche Velos definiert sind die folgenden Fahrzeuge:
“Velo, Elektrovelo, Trottinett/Elektro-Trottinett ab 30cm Raddurchmesser des grössten Rades (12 Zoll und grösser), unabhängig davon ob zusammengeklappt oder nicht, Liegevelo kürzer als 2 m, usw.”
\=> Gelten die 30 cm Raddurchmesser auch für “Velo” oder nur für “Trottinett/Elektro-Trottinett”? Der Zugbegleiter hat es so ausgelegt und damit ist aus dem Faltvelo tarifarisch ein Velo geworden.
Punkt 7.6.1 steht bei “unentgeltliche Beförderung” unter anderem “Zusammengeklappte Velos (Faltvelos)”.
\=> Damit würden Faltvelos unabhängig ihrer Grösse kostenlos befördert.
Ich finde die Unterscheidung zwischen den Gepäckarten umständlich und nicht zielführend. Wieso soll man eine riesige Tasche mit 1.20 × 0.80 × 1.00 m oder einen Veloanhänger als Handgepäck befördern dürfen, aber Diskussionen haben bei Faltvelos mit kleineren Dimensionen?