Ich bin von Deutschland in die Schweiz gereist.
Um die preisgünstigste Verbindung zu wählen, habe ich ein Billett der DB (mit BahnCard 25 und zum „Super Sparpreis“) von meiner Stadt bis Basel Badischer Bahnhof und mit Halbtax ein Sparbillett der SBB für den Rest des Weges gekauft.
Es war jeweils eine Zugbindung vorgeschrieben.
Nun hatte der EC eine Verspätung, sodass ich die durch vorgeschriebene Zugbindung der SBB nicht erreichen konnte.
Bisher war ich der Meinung, dass, wenn ein Zug aufgrund der Verspätung einer vorherigen Zugverbindung nicht erreicht werden kann, die Zugbindung entfällt und ich den nächsten Zug zum Zielort nehmen darf.
Bei der Billett-Kontrolle teilte mir Ihr Konduktor jedoch mit, dass mein Ticket aufgrund der Zugbindung verfallen sei und ich ein neues hätte erwerben müssen.
Von der Erhebung einer Strafzahlung sehe er ausnahmsweise ab.
Hat er Recht und habe ich mich falsch verhalten?
Die Strecke fahre ich seit 15 Jahren und bisher wurde bei ähnlichen Situationen mein Billett immer akzeptiert.
Die Situation war für mich sehr unangenehm. Ich bin mir keiner Schuld bewusst und möchte mich natürlich korrekt verhalten.