Hallo A.G.
Fahrgastrechtansprüche müssen immer an das Unternehmen gestellt werden, bei dem die Billette gekauft wurden - unabhängig davon, welche Unternehmung die Verspätung verursacht hat. Hast du das Billett denn bei den SBB gekauft?
Ein Anspruch auf eine Erstattung besteht bei Überschreiten der 90 Tage nicht mehr. Verspätungsdaten sind für solch lang zurückliegende Daten auch gar nicht mehr abrufbar in den Systemen. Allenfalls kommt dir der Kundendienst aus Kulanz entgegen - aber ohne Gewähr.
Lieben Gruss
Christian