Das Schild “Durchgang verboten” sollte man schon kennen und dessen Bedeutung scheint selbsterklärend:

Der Straftatbestand findet sich im Eisenbahngesetz, Art. 86:
“Mit Busse wird bestraft, wer vorsätzlich das Bahnbetriebsgebiet ohne Erlaubnis betritt, befährt oder es auf andere Weise beeinträchtigt.”
Es gibt ein Urteil des Bundesgerichts, in welchem jemand in einem ähnlichen Fall freigesprochen wurde, weil das Betreten des Bahnbetriebsgebietes an einer ungefährlichen Stelle dieses nicht “beeinträchtigt”. Das gilt aber nur für spezielle Fälle und legitimiert keinesfalls das Überschreiten des Gleises.
Wir können Dir hier keine Rechtsberatung geben. An Deiner Stelle würde ich mich an einen Anwalt wenden, falls Du einen Strafbefehl erhältst.
Und pass das nächste Mal besser auf, das Perron ist genügend gross. Die Sicherheitsleute sind nicht ohne Grund nervös, wenn man sich in verbotenen Zonen aufhält.