Ja, das ist möglich. Die Bedingungen sind in Tarif 600.3 geregelt.
Ziffer 2.1.3: “Versieht bei Fehlen eines der beiden Elternteile die neue Partnerin oder der neue Partner, welche/welcher ständig im gemeinsamen Haushalt lebten, deren/dessen Stelle, so ist diese dem fehlenden Elternteil gleichzustellen.”
Ziffer 2.1.4: “Ein gemeinsamer Haushalt ist zum Kauf einer gemeinsamen Junior-Karte nicht notwendig. Getrenntlebende Eltern können für das gemeinsame Kind eine gemeinsame Junior-Karte, sofern dies im Handling zwischen den Eltern kein Problem darstellt, kaufen. Es können pro Kind höchstens zwei Junior-Karten ausgegeben werden.”
Ziffer 2.1.5: "Beispiel:
• Junior-Karte 1: Getrenntlebender Elternteil 1 mit neue/r Partner/in
• Junior-Karte 2: Getrenntlebender Elternteil 2 mit neue/r Partner/in"
Zifffer 2.1.6: “Als Kinder gelten eigene Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder sowie Pflegekinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.”