Sehr geehrte Damen und Herren
Ich melde mich als Beistand meines behinderten Bruders (Trisomie 21).
Fünf bis sechsmal jährlich, anlässlich der Besuchswochenenden, fährt er - seit Jahrzehnten - von seinem Heim-Standort zu seiner Beistand-Familie. Er verfügte über eine gültige Halbtaxkarte sowie über eine korrekt abgestempelte Mehrfahrtenkarte.
Nun ist es bei der letzten Fahrt am 06.04.25 im Zug 17331 zu einem Problem gekommen; “Fahrausweis für falsche Kundengruppe”. Dafür soll er jetzt CHF 75.- Strafe bezahlen. Ich bitte um eine plausible Erklärung für die erste Ausnahme einer Strafe zu Lasten eines gut erkennbar geistig Behinderten.