Hallo Geroldswil
Mit verfallenen Tageswahlkarten darf nicht mehr gefahren werden. Fahrausweise können bis maximal 1 Jahr nach Ablaufdatum noch erstattet werden. Da zum Zeitpunkt 2016 die Gütigkeitsdauer (noch) bei 3 Jahren lag, wäre dies maximal bis 2020 möglich gewesen.
Liebe Grüsse
Christian