Hallo Bieppeure12
Willkommen in der SBB Community.
Wir sind ein Kundensupportforum betrieben von Freiwilligen. Wenn du unseren Ratschlag möchtest, den wir in unserer Freizeit erteilen, so ist es immer schön, wenn wir auch einen Gruss und einen Dank bekommen.

Diese hier genannte Regel https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung
scheint eine DB-interne Regel zu sein, die nicht mit den ausländischen Bahnen abgesprochen ist. Zumindest steht sie nicht in den Kontrollbedingungen bei der SBB. Bislang war es im Ereignisfall, z.B. bei Unwetter, so, dass die Tickets über einen definierten Zeitraum gültig blieben, aber niemals 1 Jahr.
Ich kläre dies aktuell für dich ab.
Lange Zeit informierte die DB die Kunden, dass bei einer erwarteten Ankunftsverspätung von 20 Minuten am Zielort die Zugbindung automatisch aufgehoben ist. Auch diese Regel war nicht mit den internationalen Bahnen abgesprochen, wo 60 Minuten gelten. Mittlerweile hat DB dies auf ihrer Webseite korrigiert.

Für internationale Reisen gelten nicht immer dieselben Bedingungen.
Viele Grüsse
Roland