Hallo zusammen
Der Fall ist eigentlich klar:
Personenbeförderungsgesetz:
Art. 21a Verspätung: Fahrpreiserstattung
Können Reisende glaubhaft machen, dass die Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Kursausfalls im konzessionierten Verkehr ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann, so haben sie Anspruch auf:
a. Nichtantritt der Reise und vollständige Erstattung des Fahrpreises;
b. unverzügliche Rückkehr zum Abfahrtsort und vollständige Erstattung des Fahrpreises;
c. Verzicht auf Weiterreise und anteilige Erstattung des Fahrpreises.
Der Weg dazu ist aber recht kompliziert. Auf Swisspass.ch landet man irgendwann bei diesem Formular:

Und dort wird man bei der Wahl Reiseabbruch auf das Billett verkaufende Unternehmen verwiesen.
Deshalb hier meine Frage an das Unternehmen SBB, bzw. zuvor an die hilfreiche Community:
Wo bzw. wie kann ich bei der SBB meine 100% Erstattung beatragen, wenn ich meine Reise abgebrochen habe, weil sie ihren Zweck nicht mehr erfüllt hätte?
Alle Formulare für Entschädigungen für Verspätungen kommen nicht in Frage. Diese zielen auf die automatische Verarbeitung ab.
Danke im Voraus für alle hilfreichen Tipps!
Gruss, Reto