sue_xxx: Ein Satz ist mir aufgefallen “ Ich wusste nicht, was ich tun sollte und sagte ihm, dass ich jetzt nach Hause fahre und nicht nochmals nach Winterthur fahre bzw. fahren kann um nochmals den 18:09 Uhr Zug zu nehmen - was absolut irrsinnig ist. ”
Ich verstehe absolut Ihre Denkweise: Ich habe ja ein gelöstes Billett und wie soll es mir nur in den Sinn kommen, die gelöste Strecke eine Stunde später nochmals abzufahren - auch wenn theoretisch möglich. Das Problem ist einfach: man könnte das elektronische Billett einer Person weiterleiten, welche diese Strecke dann abfährt und so stellt sich die Frage bei allen elektronischen Billetten: Warum gibt es bei elektronischen Billetten kein Original wie bei Billetten auf Wertpapier? Dabei wäre dies möglich: das Billett auf dem Swisspass - und zwar nur auf der physischen “roten Karte” in Kreditkartenform - diese gibt es zu Recht nur je 1 Mal - und zählt zusätzlich als Ausweispapier! Ich könnte ja durchaus das Billett per SBB App lösen, aber den SwissPass zeigen.
Selbst bei einem Fallbeispiel: Zwillinge mit GA - aber nur einer löst ein GA: Eine Person nutzt die rote Karte, die andere Person nutzt das gleiche GA auf der SBB App, aber von dieser Person könnte ein Ausweis verlangt werden (auch wenn Foto 1:1 identisch mit dem Reisenden) und schon würde der Betrug auffliegen. Deshalb bei Nutzung der SBB Apps auf dem Handy NIE ohne zusätzliche amtliche Ausweise an Bord! Ich würde dies nicht einmal bei EasyRide riskieren, ohne Ausweise (SwissPass, ID oder Pass) das ÖV zu nutzen!
Damit stellt sich unweigerlich die Frage: Wann kommt endlich das Billett auf dem SwissPass als Original und damit der Gleichstellung mit einem Billett auf Wertpapier?
Und ja - ein Vorwurf muss man dem ÖV machen: Sie schliessen bediente Fahrkartenschalter und in naher Zukunft (wenn man der Pressemittteilung mit den nächsten 12 Jahren glauben kann) auch die Billettautomaten, unterlassen aber eine umfassende Aufklärung gerade der älteren Bevölkerung, denn mit Einträgen nur in den AGB’s ist es nicht getan.
In der Schweiz besteht kein Ausweistragepflicht und auch keine Pflicht, eine ID oder Pass zu machen und daran halten sich z.B. auch die Zustelldienste von Post und privaten Zustellern: es muss bei Auslieferung am Domizil auch mit Unterschrift kein Ausweis gezeigt werden - jedoch bei Abholung auf der Post, und wenn man keinen Ausweis hat (auch das gibt es noch in der Schweiz, wenn man z.B. am Bürgerort wohnt), dann wird das Paket oder der eingeschriebene Brief einfach nochmals am Domizil zugestellt.
Jetzt kann man natürlich entgegnen: Ohne Ausweis = keine Nutzung des ÖV….nur frage ich mich, wenn der fehlende Pass oder ID oder auch die Nutzung von Bargeld ein Grundrecht ist, warum ist es nicht auch die Nutzung des ÖV gegen Bezahlung?… oder anders gesagt: Nutzung des “Service Public” für Alle…