Hallo Aeneasandru
Willkommen in der SBB Community.
Du sprichst die Regelung in der Zürcher S-Bahn an.
Die Aussage der Kundenbegleitenden ist korrekt. Jedes Transportunternehmen kann selbst entscheiden, wann und unter welchen Bedingungen es den Velotransport zulassen will. Der Erwerb eines Velo-Fahrausweises bildet keine Transportgarantie und heisst nicht automatisch, dass man sein Velo immer mitnehmen kann. Um Reisenden genügend Stehplätze zu bieten, und um die Sicherheit gewährleisten zu können, dürfen die Transportunternehmen die Beförderung einschränken.
Du könntest mit einem Verstoss der Benützungsbestimmungen belangt oder zum Aussteigen gezwungen werden.
Aus meiner Erfahrung werden die Bestimmungen mit Augenmass durchgesetzt, dennoch musst du dich an die Weisungen des Personals halten, ansonsten du mit rechtlichen Folgen rechnen musst (Nichtbeachten der Anweisungen des Personals).
Was möchtest du noch zusätzlich wissen?
Viele Grüsse
Roland