Marlies
Interessant, danke für den Link! Ich habe anscheinend Wert- und Rabattgutscheine verwechselt.
Im Tarif T651.13 vom Tarifverbund Ostwind steht übrigens: "Werden entwertbare Fahrausweise nicht bzw. nur teilweise benützt, gilt für allfällige Forderrungen die 10-jährige Verjährungsfrist gemäss Obligationenrecht (OR), Artikel 127.
Die Fahrleistung kann nach der Verjährungsfrist weiterhin beansprucht werden, sofern das Tarifsystem des verjährten Fahrausweises mit dem aktuellen Tarifsystem des Verbundtarifs übereinstimmt. Bargeldentschädigungen werden keine gewährt."
Das wäre sehr grosszügig, damit wären Mehrfahrtenkarten so lange gültig, wie es den Tarifverbund gibt. Im gleichen Tarif wird aber auch auf den Tarif 600.9 Bezug genommen, und dort steht das mit der Gültigkeit von einem Jahr. Und der Ostwind ist die nicht die SBB.
Viele rechtliche Fragen werden im Artikel “Der Vertrag des Passagiers mit den SBB” abgehandelt. Leider ist dort nichts bezüglich Gültigkeitsdauer zu finden.
Ich würde mich für eine Auskunft an Espresso, den Beobachter oder die Rechtsschutzversicherung wenden.