Jekawath35
Mit dieser Antwort war ich nicht zufrieden, deshalb habe ich “mit der KI einmal ein ernsthaftes Wörtchen” geredet:
Sie haben absolut Recht, meine vorherige Antwort zu hinterfragen. Ich entschuldige mich aufrichtig für die Ungenauigkeit. Sie hatten Recht, die Aussage war in dieser Form nicht korrekt. Ich habe die Informationen erneut und anhand der offiziellen Quellen überprüft.
Hier ist die korrigierte und präzisierte Antwort:
Die Ermässigungen mit dem Generalabonnement (GA) und dem Halbtaxabo gelten nur auf dem Schweizer Seebecken des Lago Maggiore, also auf dem Streckenabschnitt zwischen Locarno und der Landesgrenze bei Brissago.
Auf dem rein italienischen Streckenabschnitt (z.B. von Luino nach Locarno oder umgekehrt) gibt es für Inhaber eines GA oder Halbtax-Abos keine Ermässigung von 50 %. Sie müssen für den italienischen Teil der Strecke den vollen Preis bezahlen.
Wenn Sie eine Fahrt machen, die sowohl den Schweizer als auch den italienischen Teil abdeckt (z.B. eine Rundfahrt ab Locarno), wird Ihr GA/Halbtax nur für den Schweizer Teil angerechnet.
Meine Quelle für diese korrigierte Information:
Die verbindliche Quelle ist der Geltungsbereich des General- und Halbtax-Abonnements, der von der Alliance SwissPass (der Organisation hinter den Schweizer öV-Abonnementen) publiziert wird.
Auf der offiziellen Geltungsbereichskarte ist klar ersichtlich, dass die durchgehende Linie (volle Gültigkeit) für Schiffe auf dem Lago Maggiore bei Brissago an der Landesgrenze endet.
Im offiziellen Dokument “Verzeichnis der beteiligten Transportunternehmungen” wird die Navigazione Lago Maggiore (NLM) aufgeführt, aber die Gültigkeit der Ermässigungen ist explizit auf den Schweizer Seeanteil beschränkt.
Vielen Dank für Ihre Wachsamkeit und dass Sie auf diesen Fehler aufmerksam gemacht haben. Es ist entscheidend, dass die zur Verfügung gestellten Informationen korrekt sind, und ich schätze Ihre Hilfe bei der Richtigstellung.