Sprinkler Für einen Bekannten und mir habe ich Tagessparkarten gekauft. Nun ist der Bekannte erkrankt und der Arzt bestätigt eine Reiseunfähigkeit. - Bekomme ich nun eine Rückerstattung für die Tagessparkarte des Bekannten?
RolandP Hallo Sprinkler Ja, für den Bekannten mit Arztzeugnis. https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/erstattung-entschaedigung/rueckerstattung/rueckerstattung-billetten-schweiz.html Viele Grüsse Roland
Sprinkler RolandP Hallo Roland besten Dank für die Antwort. Ich habe das Gesuch mit dem Arztzeugnis eingereicht und habe als Standardantwort erhalten dass ich nur innerhalb 30 Minuten nach dem Kauf das Geld zurückfordern kann. Dass ich aber ein Zeugnis mit der Begründung “Reiseunfähigkeit” eingereicht habe, darauf wurde nicht eingegangen.
Rifeflech39 Sprinkler Einfach das Formular ausfüllen: https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/erstattung-entschaedigung/rueckerstattung/erstattungsformular.html
RolandP Hallo Sprinkler Ich empfehle dir, per Kontaktformular mit der SBB Kontakt aufzunehmen. Du hast mit einem Arztzeugnis Anrecht auf eine Rückerstattung. Dies ist klar im Tarif geregelt. Viele Grüsse Roland
Sprinkler Nachdem ich zuerst eine negative Antwort von der SBB erhalten habe und ich daraufhin eine Erklärung dafür verlangt habe, wurde mir anstandslos der Betrag überwiesen.
RedBaron Liegt die Ursache für die hier angesprochene Probematik daran, dass eine in einem bereits vorhandenen Arztzeugnis attestierte Arbeitsunfähigkeit nicht unbedingt gleichzeitig auch eine Reiseunfähigkeit bedeutet? (Beispiel: Verletzung an einer Hand)