Mein Sohn hat den gebuchten Flug ab Genf nicht erreicht, weil sein Zug von Bern nach Genf (Do. 9.2.2023, 10:34 ab Bern) auf der Strecke am späten Morgen stehen geblieben ist. Während rund 2 Stunden war er im Zug blockiert ohne nähere Informationen. Anschliessend wurde der Zug evakuiert. Der Flug konnte nicht wahrgenommen werden. Es musste in Genf ein neuer Flug gebucht werden, der am nächsten Morgen um 6:00 Uhr flog. Das bedingte nebst einem neuen Flugticket zusätzlich Kosten für einen Hotelaufenthalt in Genf und den Transfer. Was ärgert, ist die lange Abwicklung des Zugausfalls und die mangelnde Information. Hätte man das geahnt, hätte sich mein Sohn ev. selbst helfen können und eine alternative Fahrgelegenheit organisieren können.
Gemäss Art. 21d PBG könnte man meinen das wäre ein Entschädigungsfall. Was soll die Einschränkung bezüglich “letztem im Fahrplan vorgesehenen Anschluss verpasst”?
Mein Sohn hat natürlich den letzten im Fahrplan vorgesehenen Anschluss nicht verpasst, aber den nächsten Anschluss, der ihn zu seinem gebuchten Flugzeug gebracht hätte. Das kommt für ihn schlussendlich aufs gleiche heraus. Er kam an diesem Tag nicht an sein Reiseziel und musste Hotel und Transfer buchen.
Kann man die SBB unter dieser Voraussetzung zu irgend einer Entschädigung motivieren?