RCK Da die SBB ein Staatsbetrieb ist geht das gar nicht!
Doch das geht - die SBB ist keine öffentliche Verwaltung, wo die Bearbeitung und Weitergabe von Personendaten nur dann erlaubt wäre, wenn dafür eine rechtliche Bestimmung (Gesetz, Verordnung, usw.) vorhanden ist.
Sondern eine (spezialgesetzliche) Aktiengesellschaft, und damit punkto Datenschutz der übrigen Privatwirtschaft gleichgestellt (DSG).