Spannende Frage! 😀
Im Tarif sind als Gepäck und Handgepäck ausgeschlossen: “giftige, radioaktive und ätzende Stoffe oder Gegenstände” und “entzündend wirkende oder entzündbare, explosive Stoffe”. Da fällt Trockeneis nicht darunter.
Aber für das Handgepäck ausgeschlossen sind auch “Gegenstände, welche nicht für den üblichen Hausgebrauch benötigt werden”. Da ist Trockeneis wohl ein Grenzfall. Mit der Post versendet werden darf es jedenfalls.
Ich würde sagen, in kleinen, auch in gasförmigem Zustand ungefährlichen Mengen und verschlossenem Behälter, sollte es gehen. Bzw. wenn der Behälter geschlossen ist, merkt man es ja nicht. Sicher darf kein Nebel entweichen und die anderen Passagiere beunruhigen.