Hallo Siochities70
Grundsätzlich werden Taxifahrten nur entschädigt, wenn es sich um die letzte Verbindung am Tag handelt und keine günstigere Möglichkeit der Weiterreise bestand (z.B. eine Hotelübernachtung mit Weiterfahrt am nächsten Tag).
Die Organisation einer Taxifahrt auf eigene Faust während des Tages wird in der Regel nicht entschädigt. Denn Bahnbillette garantieren nie die pünktliche Ankunft sondern lediglich der Transport von A nach B am selben Tag.
Das korrekte Vorgehen wäre gewesen, mit dem Zugpersonal zu sprechen, verspätet nach Basel zu reisen und dich dort kostenlos auf den nächsten TGV umbuchen zu lassen.
Die Reisenden deines Zuges fuhren mit dem nächsten Zug nach Luzern, ich war in diesem Zug, mein Zug machte einen Extrahalt in Rotkreuz, um die Reisenden aufzunehmen. Sprich, die SBB hat eine Reisealternative geboten.
Was du sicherlich machen kannst, du kannst das Billett von Luzern nach Basel zurückfordern, da du dieses nicht benötigt hast.
Bitte wende dich an den SBB Kundendienst:
https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/kundendienst/kritik-lob/reklamation.html
Viele Grüsse
Roland