Ich habe für den 30.6. ein Sparticket für drei Personen von Zürich nach Davos gekauft. Da mein Flug nachweisbar fast zwei Stunden zu spät aus Frankfurt in Zürich ankam, konnte ich die Verbindungen nicht wahrnehmen und musste deshalb drei neue Tickets - diesmal ohne Sparmodus - kaufen, was ich am Fahrtkarten automaten in Zürich Flughafen auch tat. Noch auf der Reise nach Davos im Zug stellte ich den Antrag auf Erstattung, weil ich meinte, die gesetzten Bedingungen erfüllt zu haben: neue Tickets für denselben Tag und dieselbe Strecke. Wider erwarten wurde mein Anliegen aber abgelehnt, mit dem Hinweis, das Spartickets grundsätzich nicht erstattungsberechtigt seien. Gleichzeitig wurde mir eröffnet, dass eine Erstattung unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr doch möglich wäre. Auf mienen Widerspruch hin wurde mir mitgeteilt, dass die neuen Tickets nicht nominell sondern am Schalter gekauft worden seien, weshalb nicht nachweisbar sei, dass ich diese selbst gekauft und benutzt hätte. Außerdem hätte ich die nicht benutzten Tickets von einem Schaffner entwerten lassen müssen, wovon ich zu diedsem Zeitpunkt nichts wissen konnte.
Nun wollte ich eigentlich die Flugversprätung mut Hife der Boardingspasses des Fluges nachweisen, sodass klar würde, dass ich die vorgesehene Verbindung garnicht wahrnehmen konnte, aber der Vorgang ist abgeschlossen. Was kann ich tun? Es ist doch widersinnig, dass man mir einerseits die Erstattung ermöglicht, andererseits aber alle Versuche ablehnt, die Möglichkeit wahrzunehmen, obwohl ich nachweisen kann, dass die Nichtwahnehmiung der verbindung nicht auf mein verschulden zurückzuführen ist. De facto macht sich hier die SBB einen Umstand zunutze, den ich nicht zu verantworten habe und kassiert so doppelt ab. Das kann nicht im Sinne eines verdienten Serviceunternehmens sein, finden Sie nicht?