lmwi Hallo! Gemäss Infos auf der SBB-Seite muss eine GA-Hinterlegung mindestens 5 und höchstens 30 Tage dauern. Insgesamt kann man das GA pro Jahr bis zu 30 Tagen hinterlegen. Was gilt nun, wenn ich das GA z.B. schon 28 Tage hinterlegt habe und es zu einem späterem Zeitpunkt im gleichen Jahr nochmal hinterlegen möchte? Kann ich es für 5 Tage hinterlegen (während derer ich nicht Zug fahre), von denen ich dann eben nur 2 Tage rückerstattet bekomme? Oder kann ich es nicht mehr hinterlegen (und muss 2 Hinterlegungstage verfallen lassen)?
TatianaR Hallo lmwi Danke für deine Nachricht. Genau, du kannst das GA wieder 5 Tage hinterlegen, es werden aber dann nur noch die 2 verbleibenden Tage angerechnet und erstattet. Ich wünsche dir einen schönen Tag. Gruss TatianaR
RolandP Hallo lmwi Für weniger als 5 Tage musst du die SBB kontaktieren, entweder per Telefon, SwissPass Chat, oder Schalter. https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/chatbot.html#anchor4 Viele Grüsse Roland