Hallo Paul-ZH ,
Wenn ich die restlichen Informationen richtig verstehe, analysiert das BACS die gemeldeten Betrugsversuche, um nützliche Muster für eine frühzeitige Erkennung zu identifizieren:
Das BACS ist keine Strafverfolgungsbehörde. Entsprechend werden keine polizeilichen Ermittlungen im Zusammenhang mit den gemeldeten Phishing-Versuchen durchgeführt. Die Aufgabe des BACS ist die Abwehr von akuten Gefahren für die Informationssicherheit, nicht die Verfolgung der Täter. Wenn Sie durch Phishing geschädigt wurden, empfehlen wir Ihnen, bei Ihrer Kantonspolizei Anzeige zu erstatten….Meldungen an antiphishing.ch betreffend Schadsoftware (Malware) werden ebenfalls analysiert und helfen uns dabei, neue Malware-Kampagnen frühzeitig zu erkennen.
Auf der Homepage des BACS findet man aktuelle Vorfälle, die dank der weitergeleiteten E-Mails als Muster erkannt worden sind..
Um einen Absender zu sperren, muss zunächst ein Delikt vorliegen, gefolgt von einer Strafverfolgung des Täters und einem entsprechenden Urteil.
Ich sehe es so: Mit jedem gemeldeten Betrugsversuch unterstützen wir potenzielle Strafverfolgungen. Vielleicht liege ich damit falsch, aber nichts zu tun ist auch keine Lösung.
Grues Nidi