Nieflauzutz48
Hallo, ich kann mich persönlich vollständig Deiner Auffassung anschliessen. Aber leider ist es so, dass das Submissionsrecht internationalen Regeln entspricht (GATT-Abkommen international mit jeweils nationalen Anschlussgesetzgebungen). Allerdings kennen wir Rechtsmittelverfahren, die ein unterlegener Anbieter in Gang setzen kann.
Was ich gern in der Sache wüsste, ob die Ausschreibung auch detaillierte Anforderungen an die möglichst rasche Betriebsbereitschaft der Züge in dem Sinn enthält, dass Reparaturen und Service-Arbeiten sowie Garantiearbeiten unverzüglich und rasch erfolgen. Bei Stadler Rail ist dies Anforderung m.E. problemlos gegeben, schon aufgrund der dezentralen Betriebsstätten in der Schweiz. Wenn seitens der SBB-Verantwortlichen festgehalten wird, dass der jeweils tiefste Preis ausschlaggebend sein müsse und dass der Angebotspreis von Siemens 0.6 Prozent tiefer sei, mag dies stimmen. Nur: vermögen diese 0.6 Prozent die Folgekosten aus späteren Reparaturen oder Garantiearbeiten aufzuwiegen? Ich habe gewisse Zweifel, ob Siemens dies gewährleisten kann.
Ein Weiteres kommt hinzu: Wenn nur die geringsten Unstimmigkeiten im Betrieb auftreten werden, die zu Garantieleistungen führen, dann werden die SBB-Reparaturstätten wiederum selber - wie bei den “Doppelstöckern” von Bombardier die Hand anlegen müssen, um die Nachteile zu beheben. Bombardier war ja offensichtlich nicht in der Lage, das Schütteln zu beheben. Ob solche Garantieleistungen von Siemens erbracht werden können? Und in welchem Verhältnis stehen diese dann zum 0.6 Prozenten günstigeren Preis.
Wir werden es sehen, es sei denn, dass die Rekurs- und Beschwerdeinstanzen durch Gutheissung der Rechtsmittel die Vergabe doch noch zu kippen vermögen. Liebe Grüsse - Aurelius