Ex-Bähnler Behaupten kann man vieles, wird dadurch nicht wahrer.
Es hat eine Beförderungspflicht im ÖV. Wenn der Kunde bezahlen will, aber nicht kann weil der befördernder Betrieb sich zu fein ist, ein gültiges Zahlungsmittel anzunehmen, das er laut Gesetz annehmen muss, ist das nicht das Problem des Kunden!
Also muss er mitgenommen werden.
Paul-ZH Seit wann hat die ID NFC? Und jetzt muss ich also Kunde von mehreren Banken werden, damit ich mich schützen kann. Nicht wirklich zielführend. Personen, die nur eine Bank haben und auch nur eine Bankkarte, dürften nach meinem Empfinden die Mehrheit in CH darstellen.
RedBaron
Das Dokument sagt nichts aus. Ich hatte bereits geschrieben, dass ich mich auf den Kassensturz-Beitrag vom 2. Dezember beziehe. Während eine 0815 Beiz die Annahme von Bargeld ausschliessen kann, wenn diese das gut sichtbar ankündigt, dass der Kunde dies bereits vor dem Bestellen sieht, dann ist das ok. Der Kunde kann eine andere Beiz wählen. Im ÖV ist das nicht möglich. Noch dazu sieht der Kunde, der mit Bargeld zahlen möchte, dies auch erst nachdem er eingestiegen ist und festgestellt hat, dass Bargeld nicht angenommen wird, der Bus ist aber bereits losgefahren. Einen grossen Hinweis vor dem Einsteigen hat es übrigens auch nicht.